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Aktuelle Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Schenklengsfeld

Die Feuerwehrsatzung wurde am 21.02.2013 durch die Gemeindevertretung beschlossen.

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Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr am 09.06.2016

link-extern Gemeinde Schenklengsfeld

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618), in Verbindung mit den §§ 11 und 12 II des Hess. Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2014 (GVBl. I S. 26), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld am 09. Juni 2016 folgende Änderung der

 

Satzung (Feuerwehrsatzung)

 

beschlossen:

Artikel 1

 

§ 1

Organisation, Bezeichnung

 

(1)   Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schenklengsfeld ist als öffentliche Feuerwehr eine gemeindliche Einrichtung (§ 7 Abs. 1 HBKG). Sie führt die Bezeichnung:

 

       „Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld“

 

Die Ortsteilfeuerwehren für die Ortsteile führen als Zusatz die jeweilige Bezeichnung des Ortsteiles

            „Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld“   (Kernort ohne Zusatz)

            „Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Erdmannrode“

            „Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Hilmes“

            „Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Konrode“

            „Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Landershausen“

            „Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Malkomes/Dinkelrode“

            „Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Oberlengsfeld“

            „Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Unterweisenborn“

            „Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Wehrshausen“

            „Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Wippershain“

            „Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Wüstfeld“

 

(2)   Die Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld steht unter der Leitung der Gemeindebrandinspektorin /des Gemeindebrandinspektors.

 

(3)   Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrangehörigen bedient sich die Freiwillige Feuerwehr der Unterstützung der Feuerwehrvereine.

 

 

Artikel 2

 

§ 20

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

 

                                                                                                          Der Gemeindevorstand

 

Schenklengsfeld, den 10.06.2016                                                                (Siegel)

 

                                                                                                                          gez.

                                                                                                             Gensler, Bürgermeister


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