Die Feuerwehrsatzung wurde am 21.02.2013 durch die Gemeindevertretung beschlossen.
Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr am 09.06.2016
Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618), in Verbindung mit den §§ 11 und 12 II des Hess. Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2014 (GVBl. I S. 26), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld am 09. Juni 2016 folgende Änderung der
Satzung (Feuerwehrsatzung)
beschlossen:
Artikel 1
§ 1
Organisation, Bezeichnung
(1) Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schenklengsfeld ist als öffentliche Feuerwehr eine gemeindliche Einrichtung (§ 7 Abs. 1 HBKG). Sie führt die Bezeichnung:
„Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld“
Die Ortsteilfeuerwehren für die Ortsteile führen als Zusatz die jeweilige Bezeichnung des Ortsteiles
„Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld“ (Kernort ohne Zusatz)
„Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Erdmannrode“
„Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Hilmes“
„Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Konrode“
„Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Landershausen“
„Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Malkomes/Dinkelrode“
„Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Oberlengsfeld“
„Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Unterweisenborn“
„Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Wehrshausen“
„Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Wippershain“
„Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld - Wüstfeld“
(2) Die Freiwillige Feuerwehr Schenklengsfeld steht unter der Leitung der Gemeindebrandinspektorin /des Gemeindebrandinspektors.
(3) Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrangehörigen bedient sich die Freiwillige Feuerwehr der Unterstützung der Feuerwehrvereine.
Artikel 2
§ 20
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Der Gemeindevorstand
Schenklengsfeld, den 10.06.2016 (Siegel)
gez.
Gensler, Bürgermeister
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