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Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörper

Zum Jahreswechesl werden die Feuerwehren und der Rettungsdienst besonderst oft alarmiert, weil es zu Verletzungen oder Bränden durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörper gekommen ist.

Beachtet man ein paar Hinweise und Tipps, steht dem schönen Jahresende und damit einem guten Jahresanfang nichts im Weg:

Unser Tipp:

Unterteilung der Klassen

Feuerwerkskörper Klasse I (für Kinder und Jugendliche)
Zur Kategorie 1 bzw. Klasse I (CE 0589-F1 bzw. BAM-PI) zählt Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Kinder und Jugendliche dürfen Produkte der Klasse I erst ab einem Alter von 12 Jahren zünden. Der Verkauf ist ganzjährlich zulässig.

Feuerwerkskörper Klasse II (nur für Erwachsene)
Zur Kategorie 2 bzw. Klasse II (CE 0589-F2 bzw. BAM-PII) zählen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Diese gefährlicheren pyrotechnischen Artikel dürfen nur von Erwachsenen gekauft und nur von diesen am Silvesterabend und am Neujahrstag gezündet werden. Der Verkauf ist auf die Zeit vom 29. bis 31. Dezember beschränkt.
Diese Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien gezündet werden - niemals in Räumen.


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