Freiwillige, Stark, Fair
      

Was ist die Feuerwehr

"Freiwillige Feuerwehr" hört sich ja eigentlich nach einem Verein an, in dem sich Leute zusammengeschlossen haben, die den Mitbürgern unentgeltlich bei Bränden helfen wollen.

Dies ist so nicht ganz richtig: Feuerwehr (egal ob freiwillig oder hauptberuflich) ist eine Aufgabe der Kommune. In § 3 des Hess. Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) ist dies als Pflichtaufgabe definiert. In § 7 wird dies noch weiter präzisiert; hier steht "Die Feuerwehr ist eine gemeindliche Einrichtung".

Die Feuerwehr ist aus rechtlicher Sicht also nichts anderes als die Gemeindeverwaltung oder der Bauhof. Aus diesem Grund werden auch die Führungskräfte (Gemeindebrandinspektor, Wehrführer und deren Stellvertreter) für die Dauer ihrer Amtszeit zu kommunalen Ehrenbeamten ernannt.

Unterschied zu den andern Einrichtungen der Kommune ist jedoch - und hier kommt dem Wort "freiwillig" Bedeutung zu - dass für die Feuerwehr keine Personalkosten im klassischen Sinne anfallen. Lediglich die Führungskräfte, Gerätewarte und Jugendwarte bekommen eine geringe Aufwandsentschädigung, weil ihr Zeitaufwand deutlich über den eigentlichen Einsatz- und Übungsdienst hinausgeht. Außerdem ist die Gemeinde als "Arbeitgeber" verpflichtet, die Einsatzkräfte gegen Dienstunfälle zu versichern.


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